entspannt, qualitativ & einfühlsam
Corona Infos
sicher zu Ihrer (Heil-)Massage
Aktuell zu beachten
Stand 07.02.2021
Die aktuelle Situation ist alles andere als einfach! Viele Informationen sind verwirrend, viele Entscheidungen sind nicht nachvollziehbar und viele Beiträge erscheinen widersprüchlich.
Mit der folgenden Aufgliederung, versuche ich Ihnen die notwendigen Maßnahmen darzustellen, die uns einen persönlichen Termin ermöglichen.
Gewerbliche Massage
- Es muss eine FFP-2-Maske getragen werden.
- 10m² pro Kunde.
- Zutrittstests (Nachweis über einen negativen Test auf SARS-CoV-2 – Antigentest oder PCR Test) dürfen nicht älter als 48 Stunden sein.
- Zutrittstests müssen von öffentlich-befugten Stellen stammen (keine Selbsttests)
Ausnahme: Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr - Personen, die in den vergangenen sechs Monaten nachweislich mit COVID-19 infiziert waren und mittlerweile genesen sind, sind von der Testpflicht ausgenommen.
Einem Nachweis über ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 sind eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung erfolgte und zu diesem Zeitpunkt aktuell abgelaufene Infektion oder ein Nachweis über neutralisierende Antikörper für einen Zeitraum von sechs Monaten gleichzuhalten. - Bei Unterschreitung des 2-Meter-Abstands müssen zumutbare Schutzmaßnahmen gesetzt werden (z.B. vermehrte Desinfektionen).
- Keine Verabreichung von Speisen und Getränken.
Heilmassage
- Für Patienten von Heilmasseuren ist es aus Sicht der Bundesinnung nicht notwendig, dass ein negatives Testergebnis vorgelegt werden muss, da es sich um eine Gesundheitsdienstleistung handelt.
- Es muss eine FFP-2-Maske getragen werden.
- 10m² pro Kunde.
- Ärztliche Zuweisung
- Bei Unterschreitung des 2-Meter-Abstands müssen zumutbare Schutzmaßnahmen gesetzt werden (z.B. vermehrte Desinfektionen).
- Keine Verabreichung von Speisen und Getränken.
Ich freue mich, Ihnen in diesen herausfordernden Zeiten, eine kleine Auszeit verschaffen zu können.